Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 8611 | 4947 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Gehälter | 4120 | 6020 | Löhne und Gehälter | |
Verrechnete sonstige Sachbezüge | 8610 | 4946 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für private Fahrten nutzen darf, erfasst er die Aufwendungen, die auf die Privatfahrten entfallen, als geldwerten Vorteil. Es handelt sich um einen Sachbezug, für den Umsatzsteuer berechnet wird . Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt" 8611 (SKR 03) bzw. 4947 (SKR 04) zu verwenden.
Buchungssatz:
Gehälter |
an Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
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