Bei Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 wird die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis angesetzt (sog. 0,5-%-Regelung), wenn das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat[1]oder (alternativ)

  • die Reichweite bei Anschaffungen vor dem 1.1.2022 unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt,
  • die Reichweite bei Anschaffungen nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2025 unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer beträgt,
  • die Reichweite bei Anschaffungen nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2031 unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt.
 
Praxis-Beispiel

Berechnung der privaten Nutzung für ein Plug-In-Hybridelektrofahrzeug

Ein Unternehmer hat im Januar 2022 ein Hybridelektrofahrzeug erworben, das unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 60 km zurücklegt. Der Bruttolistenpreis beträgt 59.150 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt mehr als 50 %. Die private Nutzung ist für das Jahr 2022 ist wie folgt zu berechnen:

 
Bruttolistenpreis 59.150 EUR  
Bruttolistenpreis ÷ 2 = 29.575 EUR; gerundet 29.500 EUR × 1 % 295 EUR
 
Positionen Gewinnerhöhung ertragsteuerlich Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
Geminderter Bruttolistenpreis × 1 % = 295,00 EUR  
1 % vom Bruttolistenpreis:    
591,00 EUR × 80 % =   472,80 EUR
Umsatzsteuer 19 % 56,05 EUR (auf 295 EUR) 89,83 EUR (USt insgesamt)

Buchung pro Monat für 2022

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgabe 351,05 8921/4645 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 295,00
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 56,05
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgabe 33,78 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 33,78

Hinweis: Die Bemessungsgrundlage (50 % vom Bruttolistenpreis) darf nicht bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden.

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