Besonderheiten bei der Bestimmung der Anschaffungskosten ergeben sich auch dann, wenn der Käufer eines neuen Fahrzeugs gleichzeitig ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gibt. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten und zur Verbuchung eines Kaufs mit Inzahlunggabe unter Beachtung der Umsatzsteuer wird auf den Beitrag "Firmen-PKW, Inzahlunggabe" verwiesen.

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