Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist.
Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt:
- die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 D),
- für die Erklärung der gesondert festzustellenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit die Anlagen FG, Anlage L und ggf. Anlage 34b,
- bei ausländischen Einkünften und Steuern die Anlage FG-AUS.
Bei einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung werden benötigt:
- die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 B),
- die Anlage FB (Angaben zu den Feststellungsbeteiligten).
Die jeweiligen Einkünfte sind mit den jeweiligen Anlagen zu erklären:
- Anlage L und ggf. Anlage 34b (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft),
- Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Anlage V-FeWo (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung, Anlage V-Sonstige (mit weiteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, z. B. aus unbebauten Grundstücken),
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte),
Für die Erklärung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie für die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten aus laufenden Einkünften wird der Vordruck FE 1 benötigt.
Zur Feststellung und Verteilung anderer bzw. zusätzlicher Besteuerungsgrundlagen sind weitere Anlagen erforderlich.[1]
Die Anlage Corona-Hilfen wird benötigt für Angaben zu Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen bei betrieblichen Einkünften, die einer gesonderten oder gesonderten und einheitlichen Feststellung zugrunde liegen. Bei Zinsaufwendungen i. S. von § 4h EStG wird die Anlage Zinsschranke benötigt.
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