Dadurch, dass mithilfe von Hermesdeckungen Risiken des Außenhandelsgeschäfts zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen werden, müssen Exporteure als Deckungsnehmer Gebühren und Entgelte zahlen, die sich zum großen Teil am jeweiligen Risiko des Geschäfts orientieren. Eine Versicherungssteuer fällt hingegen nicht an.

Gebühren

Zu den von kleinen und mittleren Unternehmen zu entrichtenden Gebühren zählt insbesondere die Antragsgebühr. Diese richtet sich nach dem entstehenden Aufwand und hängt somit in der Regel von der Größe des abzusichernden Geschäfts ab. Bei der Lieferantenkreditdeckung ist dementsprechend der Auftragswert für die Berechnung der Antragsgebühr maßgeblich. Bei der Finanzkreditdeckung bildet hingegen der Darlehensbetrag die Berechnungsgrundlage und bei der Fabrikationsrisikodeckung und der Vertragsgarantiedeckung werden wiederum die Selbstkosten beziehungsweise der Garantiebetrag angesetzt. Die Antragsgebühr wird nur einmalig erhoben und fällt auch bei einer Kombination von verschiedenen Deckungsprodukten nicht mehrmals an. Sie ist gestaffelt und liegt derzeit zwischen 100 EUR und 6.000 EUR. Je nach Gestaltung des abzusichernden Geschäfts wird eventuell noch eine Verlängerungsgebühr berechnet. Zudem wird für die Ausfertigung der Deckungsurkunde eine Ausfertigungsgebühr in Höhe von 0,25 % fällig. Die Ausfertigungsgebühr bezieht sich je nach Deckungsart auf die jeweilige Antragsgebühr. Bei kombinierten Lieferanten- und Finanzkreditdeckungen wird die Ausfertigungsgebühr sowohl auf den Auftragswert als auch auf den Darlehensbetrag erhoben. Die Ausfertigungsgebühr beträgt mindestens 50 EUR und höchstens 12.500 EUR. Bei revolvierenden Deckungen gilt die Antragsgebühr, bezogen auf den Höchstbetrag, für das jeweilige Vertragsjahr. Ausfertigungsgebühren werden einmalig für die Einräumung von Höchstbeträgen sowie deren Erhöhung fällig.

Engelte

Entgelte, die den Hauptteil der Kosten ausmachen, werden hingegen risikobasiert erhoben und berücksichtigen die Risikolaufzeit und das Länder- und Käuferrisiko. Selbstbeteiligungen und vorhandene Sicherheiten werden ebenfalls bei der Entgeltberechnung berücksichtigt. Dies führt dazu, dass kleinere Risiken mit niedrigeren Kosten und höhere Risiken mit höheren Kosten verbunden sind.

  • Risikolaufzeit: Die Risikolaufzeit umfasst den Zeitraum, für den der Bund das Risiko übernimmt. Sie ist abhängig von der Deckungsart, der Laufzeit des Geschäfts sowie den Zahlungsbedingungen.
  • Länderrisiko: Die OECD bewertet einmal im Jahr jedes Land auf seinen Risikogehalt. Mit Hilfe eines makroökonomischen Modells werden die Länder in eine von acht Risikokategorien eingestuft. Eine Einstufung in die Kategorie 0 (OECD-Hocheinkommensländer sowie Euro-Länder) bedeutet ein geringes Risiko, während eine Einstufung in die Kategorie 7 ein hohes Risiko umfasst. Die Ländereinstufungen oder Länder-Ratings sind für alle OECD-Mitgliedstaaten verbindlich.
  • Käuferrisiko (Adressenrisiko): Das Käuferrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder will. Die Ausfallwahrscheinlichkeit und somit die Bonität des Käufers wird mithilfe unterschiedlicher Parameter und Unterlagen bewertet und es erfolgt eine Einstufung innerhalb einer Kategorienskala. Handelt es sich um einen staatlichen Käufer/Schuldner/Garanten, so erfolgt eine Zuordnung in die Kategorie SOV (Finanzministerium, Zentralbank) oder SOV- (sonstige staatliche Organisationen). Die Käuferkategorien CC0 bis CC5 kommen bei privaten Käufern/Schuldner/Garanten zur Anwendung. Bei der Abschätzung des Bonitätsrisikos werden unternehmensspezifische Risiken sowie die Risiken aus der Struktur des Exportgeschäftes wie zum Beispiel Sicherheiten berücksichtigt.
  • Sicherheiten: Bei der Risikobeurteilung sind auch Sicherheiten mit einzubeziehen, da sie sich auf die Entgelthöhe reduzierend auswirken können.
  • Selbstbeteiligung: An jedem Ausfall muss sich der Deckungsnehmer mit einer bestimmten Quote beteiligen. Dies schreibt der Bund vor und es ist daher auch nicht möglich, das Restrisiko anderweitig abzusichern. Die übliche Selbstbeteiligung liegt in Abhängigkeit der gewählten Produktart und je nachdem, welches Risiko schlagend wird, zwischen 5 % und 15 %. Die 5 % werden in der Regel für politische Risiken erhoben, die 15 % für wirtschaftliche Risiken in Form des Nichtzahlungsfalls. Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light kennt allerdings nur den Nichtzahlungsfall mit einer Selbstbeteiligung von 10 %.
 
Wichtig

Beipiele zur Berechnung des Entgelts

 
Entgelt für eine kurzfristige Forderungsdeckung
Deckungsform Lieferantenkreditdeckung
Kreditlaufzeit (RLZ) 5 Monate
Auftragswert 1.000.000 EUR
Kreditbetrag 850.000 EUR
Länderkategorie 3
Käuferkategorie CC3
Formel 0,0337 * RLZ + 0,86 0,0337 * 5 + 0,86
Entgeltsatz 1,0285 %
Kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen 1,03 %
Entgelt für diese kurzfristige Forderungsdeckung 8.755 EUR
Quelle: www.agaportal.de
 
Entgelt für eine mittel-/langfristige Forderun...

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