Private und staatliche Exportkreditversicherungen möglich

Einen wichtigen und nahezu unabdingbaren Stellenwert im aktiven Risikomanagement eines kleinen und mittleren Unternehmens nehmen Exportkreditversicherungen ein. Zu unterscheiden ist zwischen privaten und staatlichen Exportkreditversicherungen. Der zentrale Unterschied zwischen beiden Produkten liegt im Deckungsumfang.

Private Exportkreditversicherungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur wirtschaftliche Risiken abdecken, politische Risiken hingegen nicht oder nur in einem geringen Umfang, etwa bei kurzen Vertragslaufzeiten. Umfangreiche politische Risiken können hingegen nur über staatliche Institutionen abgesichert werden. Hier kommt das Subsidaritätsprinzip zum Tragen. Dieses Prinzip besagt, dass der Staat nur dort eingreifen soll, wo die Privatwirtschaft bestimmte Funktionen nicht übernehmen kann oder will. Aus diesem Grund haben die meisten Länder staatliche Kreditversicherungen geschaffen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Euler Hermes Group, die seit März 2022 unter dem Namen Allianz Trade firmiert. Es handelt sich hierbei um ein Mandatar-Konsortium, das im Auftrag und auf Rechnung des Bundes handelt. Staatliche Exportkreditversicherungen des Bundes sind daher auch unter dem Namen Exportkreditgarantien oder Hermesdeckungen bekannt.

Hermesdeckungen bzw. Exportkreditgarantien

Hermesdeckungen dienen der Förderung des Außenhandels und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Schwer zugängliche Märkte lassen sich nämlich nur dann erschließen, wenn sich Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle absichern können. Auch lassen sich oftmals nur auf diese Weise Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechterhalten. Das Geschäft des Bundes konzentriert sich daher vornehmlich auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.

Hermesdeckungen richten sich an alle Unternehmen, egal welcher Größenordnung, und sind unabhängig vom Geschäftsumfang. Somit können Großkonzerne diesen Schutz in Anspruch nehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die als besonders förderwürdig gelten. Zudem können nahezu alle deutschen Produkte oder Dienstleistungen mit einer staatlichen Exportkreditgarantie abgesichert werden und zwar sowohl während der Fabrikation als auch nach der Lieferung an den ausländischen Besteller. Folglich existiert ein bbreites Spektrum an Absicherungsmöglichkeiten. Eine maßgeschneiderte und passgenaue Hermedeckung dürfte mit Hilfe einer einschlägigen Beratung für kleine und mittlere Unternehmen daher leicht zu finden sein.

Im Jahr 2022 sicherte die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen in 172 Länder in Höhe von 14,9 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien ab. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 5,3 %. Ursächlich hierfür war der Ukraine-Krieg, der die Bundesregierung dazu veranlasste, die Übernahme von Exportkreditgarantien für Geschäfte nach Russland und Belarus umgehend zu stoppen.

Grob unterteilt, werden bei der Hermedeckung vier Deckungstypen unterschieden:

  • Forderungsdeckungen,
  • Selbstkostendeckungen,
  • Sachdeckungen und
  • Vertragsgarantiedeckungen.

Im Mittelpunkt von Hermesdeckungen stehen die Forderungsdeckungen. Hintergrund hierfür ist, dass Forderungsausfälle einem Unternehmen großen Schaden zufügen und sogar existenzbedrohend werden können. Berechnungen zeigen, dass bereits bei einem Forderungsverlust von 200.000 EUR und einer Umsatzrendite von 2 % vor Steuern, ein Mehrumsatz von 10.000.000 EUR erforderlich wäre. Führungskräfte in mittelständischen Unternehmen sind daher gefordert, bei ihren Auslandsaktivitäten souverän Vorsorge zu treffen.

 
Erforderliche Mehrumsätze
Forderungsverlust in Tsd. EUR Mehrumsatz in Tsd. EUR bei Umsatzrendite vor Steuern
  2 % 4 % 6 %
10 500 250 167
20 1.000 500 333
50 2.500 1.250 833
100 5.000 2.500 1.667
200 10.000 5.000 3.333
1.000 50.000 25.000 16.667
Quelle: https://www.agaportal.de/

Ausgestaltung der einzelnen Deckungstypen

  • Forderungsdeckungen

    Die Forderungsdeckungen sichern Forderungsausfälle eines Exporteurs oder einer exportfinanzierenden Bank aufgrund politischer Ereignisse und aufgrund wirtschaftlicher Risiken ab. Je nach Ausprägung des Exportgeschäfts kommen unterschiedliche Deckungsprodukte zum Tragen. Welches Produkt das richtige ist, richtet sich

    • nach dem Begünstigten der Deckung (Exporteur oder Bank),
    • nach der Kreditlaufzeit (kurzfristig bzw. mittel-/langfristig) sowie
    • danach, ob die Deckung nur ein Exportgeschäft oder mehrere Exportgeschäfte absichert (Einzel- bzw. Sammeldeckung).
  • Beispielsweise kommt die einfache oder kurze Lieferantenkreditdeckung bei einem einzelnen Geschäft mit lediglich einer Geldforderung an einen ausländischen Schuldner in Betracht. Die Kreditlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen. Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung ist hingegen für Lieferungen an ein...

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