Im Rahmen der gemäß Absatz 20 erforderlichen Angabe ist darzulegen, ob und inwiefern sich die Ziele des Unternehmens auf die Vermeidung und Verminderung von Folgendem beziehen:
a) |
Luftschadstoffe und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte, |
b) |
Emissionen ins Wasser und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte, |
c) |
Verschmutzung des Bodens und die jeweiligen spezifischen Frachtwerte und |
d) |
besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe. |
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