Kommentar

Die britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland haben ein vereinfachtes Verfahren im Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen eingeführt. Das Beschaffungsverfahren betrifft die Umsatzsteuervergünstigungen nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens nach dem NATO-Truppenstatut.

Nach dem vereinfachten Verfahren können Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 EUR an berechtigte Personen der britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland steuerfrei erbracht werden, wenn die Grundsätze für vereinfachte Verfahren[1] eingehalten werden. Insbesondere muss eine amtliche Beschaffungsstelle beauftragt sein, bei der die berechtigte Person einen Antrag stellen muss. Dazu müssen ein mit einem Verfallsdatum versehener Beschaffungsauftrag sowie ein Abwicklungsschein erstellt werden.

Praxis-Tipp

Die Zahlung im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren kann bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte erfolgen.

Konsequenzen für die Praxis

Neben den französischen, den amerikanischen und den kanadischen Truppen haben jetzt auch die britischen Truppen ein generelles vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Leistungsbezüge bis 2.500 EUR eingeführt. Die Vereinfachungsregelung gilt für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt worden sind.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 4.2.2013, IV D 3 – S 7492/07/10006, BStBl 2013 I.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge