Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12].

Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von:

  • Nadel- und Laubgehölzen,
  • Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern),
  • Übrige Baumschulgehölzen.

Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau- und Ausstellungsflächen zugerechnet.

 
Hinweis

Zum Nutzungsteil Baumschule gehören auch die forstlichen Saat- und Pflanzkämpe sowie Rebschulen und Rebmuttergärten.[1]

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