Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12].
Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von:
- Nadel- und Laubgehölzen,
- Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern),
- Übrige Baumschulgehölzen.
Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau- und Ausstellungsflächen zugerechnet.
Zum Nutzungsteil Baumschule gehören auch die forstlichen Saat- und Pflanzkämpe sowie Rebschulen und Rebmuttergärten.[1]
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