Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft oder einer Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen zuzurechnen sein (z. B. einer GbR), sind zusätzlich zu den Daten der Miteigentümer in den Zeilen 41 bis 58 unter "Eigentümer(innen)/Beteiligte" (s. u.), auch verschiedene Angaben zur Gemeinschaft selbst in den Zeilen 33 bis 40 unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" zu machen. Konkret sind der Anredeschlüssel, die Bezeichnung der Gemeinschaft (z. B. Grundstückgemeinschaft Friedrich und Peter Mustermann) und falls vorhanden, eine Anschrift der Gemeinschaft anzugeben.

Es kann aus den folgenden Anredeschlüsseln gewählt werden:

  • keine Anrede,
  • Erbengemeinschaft,
  • Arbeitsgemeinschaft,
  • Grundstücksgemeinschaft,
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
  • Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Angaben sind für die korrekte Adressierung des Grundsteuerwertbescheids notwendig.

Liegt dagegen eine Gemeinschaft mit geschäftsüblichem Namen vor, so können die Daten der Gemeinschaft bei den Angaben zu "Eigentümer(innen)/Beteiligte" in den Zeilen 41 ff. eingetragen werden (s. 3.9.2). In diesem Fall wird der Grundsteuerwertbescheid an die Gemeinschaft adressiert.

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