Hier ist die Adresse inklusive der Straße, der Hausnummer, ggf. Zusatzangaben, Postleitzahl und Ort des Grundstücks einzutragen. Sind kein Straßenname und keine Hausnummer vorhanden, so ist für das Grundstück die Gemarkung, das Grundbuchblatt und die Flurstücksnummer anzugeben. Sollte das Grundstück keine Adresse haben und aus mehreren Flurstücken bestehen, so ist das Flurstück einzutragen, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt (z. B. Flurstück mit der umfangreichsten Fläche). Bei Betrieben der Land-und Forstwirtschaft ist außerdem anzugeben, wenn sich die wirtschaftliche Einheit über das Gebiet mehrerer hebeberechtigter Gemeinden erstreckt.

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