Hier ist die Adresse des Grundstücks mit der Straße, der Hausnummer, ggf. Zusatzangaben, Postleitzahl und Ort einzutragen. Sind kein Straßenname und keine Hausnummer vorhanden, so ist für das Grundstück neben der Postleitzahl und dem Ort zusätzlich die Gemarkung, das Grundbuchblatt und die Flurstücksnummer (Flur, Flurstückzähler und –nenner) anzugeben. Sollte das Grundstück keine Adresse haben und aus mehreren Flurstücken bestehen, so ist das Flurstück einzutragen, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt (z. B. Flurstück mit der größten Fläche). Außerdem ist anzugeben, ob sich die wirtschaftliche Einheit über das Gebiet mehrerer hebeberechtigter Gemeinden erstreckt.

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