Unter der Lage des Grundstücks wird die Adresse mit Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe abgefragt. Liegt für das Grundstück kein Straßenname vor, ist die Lagebezeichnung einzutragen.
Bei einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen ist mangels Adresse in das Feld "Ort" nur die Gemeinde einzutragen, in der sich das Flurstück befindet.
Sollte sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über mehrere hebeberechtigte Gemeinden erstrecken, ist dies entsprechend anzugeben.
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