BMF, 15.08.1997, o.Az

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 1996 zu rechtskräftigen Mehrsteuern von rd. 16,4 Mrd. DM geführt. Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen.

Trotz der überproportionalen Steigerungen in den neuen Ländern sind Vergleiche mit den Ergebnissen der alten Länder noch nicht möglich. Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfüng, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.

Zahl der erfaßten Betriebe

Übersicht 1 1993 1994 1995 1996
Großbetriebe 137.403 151.094 159.632 159.574
Mittelbetriebe 637.036 689.538 719.031 717.556
Kleinbetriebe 973.575 1.083.353 1.087.506 1.086.488
Kleinstbetriebe 2.807.444 3.452.651 4.052.154 4.058.914
insgesamt 4.558.458 5.376.636 6.018.323 6.022.532

Wegen der systembedingten Festschreibung der Anzahl der Betriebe auf den Beginn des Prüfungsturnus (1.1.1995) hat sich die Anzahl der Betriebe nur geringfügig verändert; es handelt sich im wesentlichen um Korrekturen der Bestände.

Nach der Begriffsbestimmung der Abgabenordnung sind in der Anzahl der Kleinstbetriebe auch solche zu erfassen, die hinsichtlich ihrer Prüfungsbedürftigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sind. Da dies einen wesentlichen Teil der Kleinstbetriebe ausmacht, sind Darstellungen zum Prüfungsturnus in dieser Größenklasse ohne Aussagewert.

Zahl der abgeschlossenen Prüfungsfälle

Übersicht 2 1993 1994 1995 1996
Großbetriebe 29.764 29.061 29.524 31.971
Prüfungsturnus 4,6 5,2 5,4 4,9
Mittelbetriebe 51.197 50.616 49.568 51.240
Prüfungsturnus 12,4 13,6 14,5 13,9
Zahl der Prüfungen bei Klein- und Kleinstbetrieben 94.287 84.579 81.395 90.212

Die Zunahme der abgeschlossenen Prüfungsfälle bestätigt, daß sich Personalverstärkungen erst mit einer gewissen Verzögerung auswirken.

Die Aufbauhilfe in den neuen Bundesländern ist nach wie vor dringend erforderlich.

Es ist damit zu rechnen, daß sich diese besonderen Umstände auch in den nächsten Jahren auf die Prüfungsdichte auswirken werden.

Zahl der Prüfer

Übersicht 3 1993 1994 1995 1996
Zahl der vorhandenen Prüfer (31.12.) 10.631 11.149 11.698 12.535
Zahl der durchschnittlich eingesetzten Prüfer 8.234 8.373 8.560 9.160

Hinzuzurechnen sind noch 91 Prüfer des Bundesamtes für Finanzen, die sich im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 866 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt haben. In dieser Zahl sind 38 Vollprüfungen von Großbetrieben enthalten, die das Bundesamt für Finanzen nach Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden in den neuen Ländern übernommen hat.

Die Zunahme der Zahl der Betriebsprüfer geht einher mit dem gemeinsamen Willen von Bund und Ländern, die Prüfungsdichte zu verbessern und zunächst zumindest eine Angleichung der Prüfungsbedingungen zu erreichen.

Wie bisher ergibt sich zwar der größte Teil der Mehrsteuern (ca. 78 %) aus der Prüfung der Großbetriebe, wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung kann man aber die Mehrzahl aller Prüfungen nicht auf diese Größenklasse beschränken.

Der auf einen Betriebsprüfer entfallende Anteil an den Mehrsteuern liegt nach wie vor deutlich über 1 Mio DM. Allerdings führen die strukturellen Unterschiede in den Ländern zu so unterschiedlichen Werten, daß diese rein statistische Berechnung allein keine Aussagekraft besitzt. Insbesondere kann daraus nicht der Schluß gezogen werden, die Einstellung weiterer Betriebsprüfer führe umgehend zu weiteren Mehrsteuern.

Aufteilung der Mehrsteuern (in Mio DM)

Übersicht 4 1993 1994 1995 1996
Großbetriebe 11.130 12.424 11.673 12.694
Mittelbetriebe 1.474 1.585. 1.678 1.800
Kleinbetriebe 588 655 701 746
Kleinstbetriebe 436 515 518 738

Die Differenz zum Gesamtergebnis stammt aus der Prüfung von Bauherrengemeinschaften, sonstigen Steuerpflichtigen oder anders organisierten Prüfungsdiensten und kann sowohl den Steuerarten als auch den Größenklassen nicht eindeutig zugeordnet werden.

Nach den statistischen Erhebungen wird nicht unterschieden, welche der Nachforderungsbeträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Betriebsprüfung endgültig ausgefallen wären. In Untersuchungen einiger Landesrechnungshöfe wurde der Anteil der Steuerverlagerungen auf nicht mehr als 50 % des Gesamtergebnisses festgestellt.

Rückschlüsse auf das Ausmaß strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen können aus den Mehrergebnissen nicht gezogen werden.

Mehrsteuern nach Steuerarten (in Mio DM)

Übersicht 5 1993 1994 1995 1996
Umsatzsteuer 1.054 1.148 1.316 1.369
Einkommensteuer 3.186 3.827 3.641 3.798
Körperschaftsteuer 5.141 5.533 5.190 5.937
Gewerbesteuer 3.242 3.431 3.189 3.465
Vermögensteuer 378 481 410 499
Sonstige Steuern 628 759 823 911
Insgesamt (Rundungsdifferenz) 13.629 15.179 14.569 15.979
 

Normenkette

AO § 193 ff.

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