Die infrage kommenden Freibeträge werden wie folgt gewährt:

Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, so kann er für Hausrat, einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR beanspruchen.[1]

Für andere bewegliche körperliche Gegenstände wird dem Erwerber der Steuerklasse I ein Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR gewährt.[2]

Dagegen kann ein Erwerber der Steuerklasse II und III zusammengefasst für Hausrat, einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, sowie für andere bewegliche körperliche Gegenstände nur einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR in Anspruch nehmen.[3]

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