Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]:

[1] Jeweils unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. können bestimmte Höchstbeträge oder Höchstgrenzen gelten.
[13] § 40a Abs. 1-2 EStG; R 40a.1 und R 40a.2 LStR; H 40a.1 und H 40a.2 LStH.
[14] § 40b EStG; R 40b LStR, H 40b LStH.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge