Bei Arbeitnehmern ist die Auszahlung der Energiepreispauschale unter bestimmten Bedingungen durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung durchzuführen. Die Auszahlung der Energiepreispauschale hat der Arbeitgeber mit dem Lohnzahlungszeitraum September 2022 vorzunehmen. Arbeitgeber mit quartalsweiser Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen können aber auch abweichend den Oktober 2022 als Auszahlungsmonat wählen. Wie die Energiepreispauschale richtig gebucht wird, erfahren Sie hier.

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