Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile
lfd. Nummer Bauteil Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m² K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m K)
2.1 Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen 0,14
2.2 Dachgauben 0,20
2.3 Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung 0,14
2.4 Dachflächen bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz höchstmögliche Dämmschichtdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) λ ≤ 0,040

Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.

[1] Anlage 2 geändert durch Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021. Anzuwenden ab 01.01.2021.

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