Das Angebot auf elektronischem Wege erbrachter Dienstleistungen hat nicht zuletzt durch eine erhöhte Akzeptanz und die digitale Disruption in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Dabei geht es nicht mehr nur um Software, sei es in Form von Apps oder Computerspielen. Anbieter wie Spotify, Apple, Netflix oder Amazon haben die Musik- und Videobranche revolutioniert. Der moderne, private Konsum von digitalen Inhalten über das Internet hat massiv zugenommen und den ursprünglichen Verkauf von Audio- und Videoinhalten auf Datenträgern zu einem Nischenmarkt werden lassen. Das Gleiche gilt für die moderne Art der Kommunikation – nicht zuletzt die Jahre der Corona-Pandemie haben die Vorteile von Videotelefonie und sonstiger Fernkommunikation aufgezeigt. Im Falle "elektronisch erbrachter Dienstleistungen" an Privatpersonen ergeben sich aus Sicht der Umsatzsteuer besondere Ortsbestimmungen und in der Folge vielfach Deklarationspflichten außerhalb des Ansässigkeitsstaats.

Entsprechend ist es wichtig, mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und Abgrenzungsfragen zu lösen. Solche ergeben sich mit zunehmender Fortentwicklung der Digitalisierung z. B. auch bei Lern- oder Seminarplattformen, wobei hier genau zu differenzieren ist, ob tatsächlich eine weitgehend automatisierte, elektronische Dienstleistung erbracht wird (z. B. Streaming von Lernvideos) oder nur das Angebot auf elektronischem Wege erfolgt bzw. ein elektronisches Netz als Kommunikationsmittel dient (Fortbildung mittels Videokonferenz-Tool).

Die Leistungsortbestimmung ist des Weiteren insbesondere für die Steuersatzfindung und in der Folge die Preiskalkulation des Unternehmers entscheidend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge