Dies sind Umsätze, bei denen das Internet oder andere elektronische Netze lediglich für Werbung, Vertragsanbahnung oder Vertragsabschluss, ggf. auch für die Bezahlung genutzt werden. Der eigentliche Leistungsaustausch findet auf konventionellem Weg statt.

 
Praxis-Beispiel

Offline-Umsätze

Handel mit Waren aller Art, Büchern, CDs, DVDs, elektronischen Bauelementen, Fahrzeugen, Grundstücken und anderen körperlichen Gegenständen als moderne Form des Versandhandels- oder Vermittlungsgeschäfts.

Bei diesen Umsätzen sind die herkömmlichen Besteuerungsprinzipien für eine Lieferung und eine Vermittlungsleistung anzuwenden. Gleiches gilt auch bei Bestellung, Vertragsabschluss und ggf. Bezahlung einer Dienstleistung auf elektronischem Weg, wenn die Erbringung der Dienstleistung wegen ihrer Eigentümlichkeit auf traditionellem Weg erfolgen muss. Selbstverständlich gelten hier auch die herkömmlichen Besteuerungsprinzipien für Lieferungen[1] und sonstige Leistungen.[2]

 
Praxis-Beispiel

Bestellung, Bezahlung etc. auf elektronischem Weg

Buchung (Vermittlung) von Reisen, Hotelunterkünften und Flügen, Bestellung und Bezahlung von Theater- und Kinokarten.

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