Die Verarbeitung der geschlachteten Tiere ist Landwirtschaft, wenn die Produkte landwirtschaftlicher Natur sind. Dies ist der Fall, wenn Schweine, Kälber, Schafe, Wild und ähnliche Tiere nicht kleiner als in Hälften, Mastrinder nicht kleiner als in Vierteln zerlegt werden.[1] Die weitere Zerlegung ist gewerblich.

Die Milcherzeugung und die erste Stufe der Milchverarbeitung ist Landwirtschaft, die weitergehende Verarbeitung (Kondensierte Milch, Milchpulver, Heilmittel, Speiseeis) gewerblich. Eine Brüterei ist Gewerbebetrieb, es sei denn, sie ist integrierter Bestandteil des landwirtschaftlichen Hühnerbetriebs.[2]Zoologische Gärten und Wildparks, Tierheime, Trabrennställe[3] sind gewerblich.

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