Normalerweise verfügen Unternehmer über einen betrieblichen Telefonanschluss bzw. ein Geschäftshandy. Die Gebühren für den privaten Telefon- oder Internetanschluss sind daher grundsätzlich nicht absetzbare Privataufwendungen.[1] Wird dieser Anschluss jedoch betrieblich genutzt, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass Sie das Telefon in der Privatwohnung für Geschäftszwecke genutzt haben.
Um den betrieblichen Anteil einigermaßen zutreffend zu schätzen, sollten Sie anhand von Aufzeichnungen oder der Einzelverbindungsnachweise der Telefongesellschaft die betrieblichen und privaten Gespräche über einen repräsentativen Zeitraum darlegen. Dieser Zeitraum kann zwischen 3 und 12 Monate abhängig von den Umständen des Einzelfalls betragen.
Telefonkosten vom Privatanschluss und Verbuchung
Im Abschlussjahr hat der Selbstständige öfter von zu Hause geschäftliche Gespräche geführt. Seine gesamten Telefonkosten des Privatanschlusses belaufen sich auf 500 EUR. Laut Aufzeichnungen entfallen davon 25 % auf betriebliche Gespräche (= 125 EUR).
Anteilige Telefonkosten buchen
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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4920 | Telefon | 125 | 1890 | Privateinlagen | 125 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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6805 | Telefon | 125 | 2180 | Privateinlagen | 125 |
Hinweis zur Umsatzsteuer:
Werden nicht zum Unternehmensvermögen gehörende Telekommunikationsgeräte gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die Vorsteuern abgezogen werden, die unmittelbar durch die unternehmerische Verwendung anfallen.[2]
Hinweis zum Ausfüllen der Anlage EÜR: Die anteiligen Kosten tragen Sie in Zeile 49 "Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)" ein.
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