Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. Waren) geleistet werden, sind im Kalenderjahr der Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge