Reisekosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Auch bei einer privaten Mitveranlassung scheidet ein Abzug nicht in vollem Umfang aus. Soweit die Kosten einer gemischt veranlassten Reise nicht eindeutig dem betrieblichen bzw. privaten Bereich zuzuordnen sind, können diese im Wege sachgerechter Schätzung anhand der Zeitanteile aufgeteilt werden. Der Steuerpflichtige trägt jedoch die Beweislast und muss die notwendigen Aufzeichnungen über den Reiseverlauf führen. Auch die Kosten für die Hin- und Rückreise bei einer gemischt betrieblich und privat veranlassten Reise stellen anteilig Betriebsausgaben dar.[1]

Wird die Reise mit einem privaten Pkw durchgeführt, können entweder pro gefahrenem Kilometer pauschal 0,30 EUR oder ein individueller km-Satz geltend gemacht werden, der für den Pkw anhand der Fahrleistung für das Kalenderjahr und der Gesamtkosten für das Fahrzeug zu ermitteln ist. Die pauschale Berücksichtigung bei Mitnahme eines weiteren Reisenden oder von Gepäck ist ab 2014 entfallen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge