Überblick

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) muss jeder Kaufmann bzw. Gewerbetreibende Bücher führen. Hierzu gehört auch, dass für jede Buchung ein Beleg vorliegen muss. Zu den Belegen zählen Fremd-, Eigen- und Ersatz- bzw. Notbelege. Die GoBD ergänzen steuerrechtlich die handelsrechtlichen GoB um Regeln, die speziell für die elektronische Buchführung gelten.

Belege

  • sind das Bindeglied zwischen den Geschäftsvorfällen und der Buchhaltung
  • sichern das vollständige Erfassen von Geschäftsvorfällen und ermöglichen die Kontrolle von Vorgängen.
 

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