Bei der weitergehenden Betrachtung ab Ebene EBIT kann auf die Differenzierung nach Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren verzichtet werden.

Um vom Betriebserfolg (EBIT) zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu gelangen, ist zunächst der Finanzerfolg zu berücksichtigen. In Tabelle 4 ist dargestellt, wie sich die Ermittlung des Finanzerfolgs zusammensetzt.

 
  Erträge aus Beteiligungen
+ Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
+ Zinsen und ähnliche Erträge
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
± Sonstiges Finanzergebnis
= Finanzerfolg

Tab. 4: Ableitung des Finanzerfolgs

Der Finanzerfolg wird im nächsten Schritt zum Betriebserfolg addiert, um das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu erhalten. Daraus ergibt sich die Größe EBT ("earnings before taxes"). Synonym wird dies auch als EGT ("Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") bezeichnet.

Abschließend wird noch der Schritt vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Jahresüberschuss aufgezeigt. EBT ist zunächst um das außerordentliche Ergebnis zu ergänzen bzw. zu mindern. Im Anschluss daran sind die Steuern vom Einkommen und Ertrag abzuziehen. Es resultiert letztendlich der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Diese Vorgehensweise ist in Tabelle 5 dargestellt.

 
  EBIT
+ Finanzerfolg
= EBT
± Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= Jahresüberschuss

Tab. 5: Ermittlung des Jahresüberschusses

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