Sind aufgrund von unterschiedlichen Abschreibungsmethoden die Ansätze in der Handelsbilanz andere als in der Steuerbilanz, so ist gemäß § 274 HGB ein latenter Steuerausweis zu prüfen. Eine aktive latente Steuer entsteht, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen niedriger ist als das steuerliche. Eine passive latente Steuer entsteht, wenn das handelsrechtliche Vermögen größer ist als das steuerliche.[1]

[1] Vgl. hierzu ausführlich Dawo, "Latente Steuern in der Handelsbilanz", Stand: 19.7.2021.

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