Direktversicherung mit Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Versicherungsprämie in Höhe von 1.752 EUR ist jährlich durch Banküberweisung zu leisten und als Betriebsausgabe abziehbar.
Der Vorgang ist der Lohnsteuer zu unterwerfen und pauschal zu versteuern. Die pauschalierte Lohnsteuer beträgt 350,40 EUR (20 % aus 1.752 EUR), der Solidaritätszuschlag 19,27 EUR (5,5 % aus 350,40 EUR) und die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren 17,52 EUR (5 % aus 350,40 EUR).[1] Die Pauschalsteuer beträgt insgesamt 387,19 EUR.
Buchungsvorschlag
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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4165/6140 | Aufwendungen für Altersversorgung | 1.752,00 | 1748/3725 | Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern | 1.752,00 |
4167/6147 | Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge | 387,19 | 1741/3730 | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | 387,19 |
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