Hier sollten ebenfalls getrennte Konten verwendet werden, weil sich ansonsten die Differenzbesteuerung nicht nachvollziehen lässt. Als Erlöskonten sollten zumindest 4 verschiedene Konten eingerichtet werden und zwar
- für die Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer,
- für die Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer,
- für die Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer,
- für die Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer.
Zusätzlich sollten für den Verkauf von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten ein weiteres Konto eingerichtet werden, da die DATEV in Ihrem Standardkontenrahmen nur ein Umsatzsteuerfreies und ein Umsatzsteuerpflichtiges Konto kennt und man entsprechend der Wareneingangskonten auf Einzel- und Gesamtdifferenz buchen sollte.
Vorschläge zur Verwendung von Konten bei der Differenzbesteuerung:
Kontenbezeichnung (Beschriftungsvorschlag) | SKR 03 | SKR 04 |
---|---|---|
Wareneingang, Einzeldifferenz | 3220 | 5220 |
Wareneingang, Gesamtdifferenz | 3225 | 5225 |
Wareneingang, Einzeldifferenz Antiquitäten | 3230 | 5230 |
Wareneingang, Einzeldifferenz Kunstgegenstände | 3235 | 5235 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Einzeldifferenz ohne USt | 8193 | 4138 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz ohne USt | 8225 | 4225 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Kunstgegenstände, Antiquitäten ohne USt | 8230 | 4230 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Einzeldifferenz 19 % USt | 8191 | 4136 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz 19 % USt | 8245 | 4245 |
Erlöse Differenzbesteuerung, Kunstgegenstände 19 % USt | 8250 | 4250 |
Bei der Differenzbesteuerung dürfen keine Konten mit 7 %iger Umsatzsteuer verwendet werden, weil bei der Differenzbesteuerung ausschließlich der Regelsteuersatz von 19 % angewendet werden muss.[1]
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