Hier sollten ebenfalls getrennte Konten verwendet werden, weil sich ansonsten die Differenzbesteuerung nicht nachvollziehen lässt. Als Erlöskonten sollten zumindest 4 verschiedene Konten eingerichtet werden und zwar

  • für die Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer,
  • für die Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer,
  • für die Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer,
  • für die Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer.

Zusätzlich sollten für den Verkauf von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten ein weiteres Konto eingerichtet werden, da die DATEV in Ihrem Standardkontenrahmen nur ein Umsatzsteuerfreies und ein Umsatzsteuerpflichtiges Konto kennt und man entsprechend der Wareneingangskonten auf Einzel- und Gesamtdifferenz buchen sollte.

Vorschläge zur Verwendung von Konten bei der Differenzbesteuerung:

 
Kontenbezeichnung (Beschriftungsvorschlag) SKR 03 SKR 04
Wareneingang, Einzeldifferenz 3220 5220
Wareneingang, Gesamtdifferenz 3225 5225
Wareneingang, Einzeldifferenz Antiquitäten 3230 5230
Wareneingang, Einzeldifferenz Kunstgegenstände 3235 5235
     
Erlöse Differenzbesteuerung, Einzeldifferenz ohne USt 8193 4138
Erlöse Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz ohne USt 8225 4225
Erlöse Differenzbesteuerung, Kunstgegenstände, Antiquitäten ohne USt 8230 4230
Erlöse Differenzbesteuerung, Einzeldifferenz 19 % USt 8191 4136
Erlöse Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz 19 % USt 8245 4245
Erlöse Differenzbesteuerung, Kunstgegenstände 19 % USt 8250 4250

Bei der Differenzbesteuerung dürfen keine Konten mit 7 %iger Umsatzsteuer verwendet werden, weil bei der Differenzbesteuerung ausschließlich der Regelsteuersatz von 19 % angewendet werden muss.[1]

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