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1-%-Regelung (Methode 1) |
Fahrtenbuch (Methode 2) |
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Umfang der privaten Nutzung pro Monat | Mit 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises[1] zzgl. der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer.[2] | Ermittlung der privat gefahrenen Kilometer anhand Fahrtenbuch oder -schreiber zzgl. der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |
Kostenermittlung | Kilometersatz aufgrund der Gesamtkosten[3] (= Summe der Nettoaufwendungen zzgl. USt und AfA). | |
Kilometerbezogenes Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil. | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil. |
Pauschales Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil. | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil. |
Individuelle Kfz-Kosten, z. B. Treibstoffkosten | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil.[4] | Km-Satz mit Kosten des Arbeitnehmers, Anrechnung auf den geldwerten Vorteil oder[5] km-Satz ohne Kosten des Arbeitnehmers, keine Anrechnung auf den geldwerten Vorteil. |
Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten ohne vereinbarte Anrechnungszeit | Anrechnung des Zuschusses im Zahlungsjahr bis zur Höhe des geldwerten Vorteils dieses Jahres. Ein verbleibender Restbetrag ist in den Folgejahren anzurechnen; er geht nicht verloren. | |
Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten mit vereinbarter Anrechnungszeit | Anrechnung des zeitraumbezogenen Zuschusses in den vereinbarten Verteilungsjahren bis zur Höhe des geldwerten Vorteils dieses Jahres. |
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