Die wichtigste Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist die sog. digitale Abschreibung. Bei ihr vermindern sich die jährlichen Abschreibungsbeträge stets um den gleichen (absoluten) Betrag, die Differenz zwischen den jährlichen Ab­schreibungsbeträgen bleibt also jeweils gleich hoch. Auf diese Weise wird ein Restbuchwert von "Null" erreicht.

 
Achtung

Methode steuerrechtlich unzulässig

Diese arithmetisch-degressive Abschreibung ist nur handelsrechtlich zulässig. Steuerlich ist diese Methode ab dem 1.1.1985 wegen fehlender Bedeutung in der Praxis nicht mehr zulässig.

Lediglich für bestimmte Gebäude und Gebäudeteile sieht § 7 Abs. 5, 5a EStG eine besondere Form der arithmetisch-degressiven Abschreibung vor, nämlich eine zeitlich begrenzte Staffelung der Prozentsätze (Abschreibung in fallenden Staffelsätzen).

Berechnung

Die Jahres-Abschreibungsbeträge werden in der Weise ermittelt, dass man die Jahresziffern der voraussichtlichen Nutzungsdauer addiert und die Abschreibungs-Bemessungsgrundlage durch die so erhaltene Summe dividiert. Der Quotient ist der konstante Degressionsbetrag, der zugleich auch der Abschreibungsbetrag des letzten Nutzungsjahrs ist. Dieser wird mit den Jahresziffern in fallender Reihe multipliziert. Das jeweilige Produkt ergibt den Jahres-Abschreibungsbetrag.

Die Jahres-Abschreibungsbeträge lassen sich auch einfacher ermitteln, und zwar als Bruchteile der Bemessungsgrundlage. Hierzu werden die Jahre der geschätzten Nutzungsdauer zusammengezählt; die Summe bildet den Nenner des Bruchs. Als Zähler des Bruchs wird das jeweilige Nutzungsjahr in umgekehrter Reihenfolge angesetzt, wobei mit dem letzten Jahr begonnen wird.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Jahres-AfA

Einzelgewerbetreibender A erwirbt für 30.000 EUR eine Maschine, deren voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 5 Jahre beträgt. Zunächst werden die Jahresziffern der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zusammengezählt: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 = 15. Der Jahres-Abschreibungsbetrag beläuft sich im

 
1. Jahr auf 5/15 von 30.000 EUR = 10.000 EUR
2. Jahr auf 4/15 von 30.000 EUR = 8.000 EUR
3. Jahr auf 3/15 von 30.000 EUR = 6.000 EUR
4. Jahr auf 2/15 von 30.000 EUR = 4.000 EUR
5. Jahr auf 1/15 von 30.000 EUR = 2.000 EUR
    30.000 EUR

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