Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1500 | 1300 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Sonstige Erträge unregelmäßig | 2709 | 4839 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Beantragt ein Unternehmer Überbrückungshilfen im Rahmen der staatlichen Corona-Finanzhilfen und sind die Voraussetzungen für die Bewilligung bereits zum Bilanzstichtag erfüllt, sind diese Beträge mit entstehen des Rechtsanspruches als sonstige Vermögensgegenstände zu erfassen.
Die Buchung erfolgt sodann auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Erträge unregelmäßig" 2709 (SKR 03) bzw. 4839 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige Vermögensgegenstände |
an Sonstige Erträge unregelmäßig |
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