Kapitalmarktnotierte deutsche Unternehmen sind seit dem 1.1.2005 zur Berichterstattung nach den IFRS verpflichtet. Diese Rechnungslegungsstandards weichen hinsichtlich der Bewertungsmethoden und Klassifizierungen deutlich vom Gläubigeransatz des HGB ab und weisen eine größere Übereinstimmung mit den United States General Accepted Accounting Principles (US-GAAP) auf. In der Anhangdokumentation gehen die IFRS sogar teilweise über die Forderungen der US-GAAP hinaus.[1] Die IFRS zielen ähnlich wie die US-GAAP auf die Schaffung entscheidungsunterstützender Informationen für die Eigenkapitalgeber ab. Für Unternehmen, die auf den internationalen Kapitalmärkten im Wettbewerb miteinander stehen, sind diese Informationen zunehmend auch für die internen Entscheider relevant. Insgesamt fand durch die Umstellung auf IFRS eine Angleichung von externem Rechnungswesen (Accounting) und dem Controlling statt. Der Einfluss auf die Controllingorganisation durch die Umstellung auf IFRS lag einerseits in der Um- und Neugestaltung von Berichtsinstrumenten, anderseits konnte die Umstellung auch die Aufbauorganisation des Controllings beeinflussen. Die Annäherung des externen und des internen Rechnungswesens kann als eine Gelegenheit zur Vereinheitlichung der beiden Funktionen gesehen werden, die Controllingorganisation stärker zu zentralisieren.

[1] Vgl. Scheffler, 2003.

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