Im Zuge der Risikomessung wird die Höhe der bestehenden Risiken quantifiziert. Interessant ist hier sowohl das Risiko vor Sicherungen (Bruttorisiko) als auch nach Sicherungen (Nettorisiko).

Methoden zur Risikomessung sind bspw. Sensitivitätsanalysen und Szenarioanalysen. Liegt hinsichtlich der Risikofaktoren eine Wahrscheinlichkeitsverteilung vor, können auch Methoden wie Value at Risk oder Cash Flow at Risk zur Messung eingesetzt werden.

Angaben zum Exposure und zur Höhe des Risikos werden gemäß IFRS 7 gefordert. IFRS 7.34(a) fordert bspw. zusammengefasste quantitative Daten bezüglich aller Risikoarten iZm Finanzinstrumenten (Markt-, Liquiditäts- und Ausfallsrisiken).

 
Praxis-Beispiel

Angaben zum Zinsrisiko im Geschäftsbericht der Lufthansa

Die Lufthansa legt in Erfüllung dieser Anforderungen zum Zinsrisiko die folgende Tabelle offen:[1]

Abb. 3: Fixed/Float Ratio der langfristigen Geldaufnahmen

Dargestellt ist hier auch die Einhaltung der Sicherungsstrategie der Lufthansa die lt. Anhang mit einem Anteil von grundsätzlich 100 % variabler Refinanzierung definiert ist.[2]

Speziell für das Marktpreisrisiko werden nach IFRS 7.40(a) Sensitivitätsanalysen für jede Art von Marktrisiko, dem das Unternehmen zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, gefordert. Ebenso muss gezeigt werden, wie sich eine Änderung der relevanten Risikoparameter, die zu diesem Zeitpunkt für möglich gehalten werden, auf Periodenergebnis und Eigenkapital auswirken. Die Mindestanforderung ist eine Sensitivitätsanalyse, jedoch kann die Quantifizierung auch mit anderen Methoden erfolgen (z. B. VaR und CFaR) (IFRS 7.41).

 
Praxis-Beispiel

Angaben zum Marktpreisrisiko im Geschäftsbericht der Lufthansa

Auch hierzu ein Beispiel aus dem Geschäftsbericht 2019 der Lufthansa:[3]

Abb. 4: Sensitivitätsanalysen am Beispiel des Geschäftsbericht 2019 der Lufthansa

Für die Darstellung Sensitivität wird von der Lufthansa also ein Shift des Risikofaktors um 10 % vorgenommen. Dargestellt wird im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 7 die Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital. Die Sensitivität von Eigenkapital und Gewinn- und Verlustrechnung ist immer dann unterschiedlich, wenn Cashflow Hedges in die Betrachtung einbezogen werden. Hierbei wird das Sicherungsinstrument direkt im Eigenkapital erfasst. Demgemäß wirkt sich eine Änderung der Risikofaktoren zum Bilanzstichtag ausschließlich auf das Eigenkapital aus. Dieser Effekt zeigt sich bei allen obigen Sensitivitäten und verdeutlicht, dass die Lufthansa Cash Flow Hedge Accounting nach IFRS anwendet.

Hinsichtlich der Sensitivitätsanalysen ist anzumerken, dass diese typischerweise eng hinsichtlich der Auslegung des IFRS 7 interpretiert werden. So wird häufig lediglich auf das Risiko aus bestehenden Finanzinstrumenten am Bilanzstichtag eingegangen, die das operative Risiko während des Jahres häufig nicht ausreichend reflektieren.

Bspw. wird bei Währungsrisiken häufig wohl stets das Risiko aus den bilanzierten Forderungen und Sicherungsderivaten dargestellt. Nur in seltenen Fällen findet man die Berücksichtigung der Risiken aus den operativen Zahlungsein- und –ausgängen im Laufe des Geschäftsjahres.

Unternehmen berichten daher freiwillig zusätzliche Risikokennzahlen, die die Cashflows aus geplanten Transaktionen berücksichtigen.

 
Praxis-Beispiel

Angaben zum Treibstoffpreisrisiko im Geschäftsbericht der Lufthansa

Zum Treibstoffpreisrisiko berichtet die Lufthansa wie folgt:

Eine Veränderung des Treibstoffpreises zum Jahresendkurs um + 10 % (– 10 %) im Jahr 2020 würde den Treibstoffaufwand in der Lufthansa Group um 397 Mio. EUR (– 484 Mio. EUR) nach Sicherung erhöhen (senken).[4]

Für das Ausfalls- und Liquiditätsrisiko sind zudem folgende quantitative Informationen zum Risiko offen zu legen.

Speziell für das Ausfallrisiko fordert IFRS 7.36(a) Angaben zum maximalen Ausfallrisiko vor gehaltenen Sicherheiten und anderen Kreditbesicherungen sowie IFRS 7.36(b) die Beschreibung der als Sicherheiten gehaltenen Sicherungsgegenstände und Kreditbesicherungen (z. B. Quantifizierung des Umfangs, in dem Sicherheiten und andere Kreditbesicherungen das Ausfallrisiko mindern). Des Weiteren werden umfassende Angaben zu den erwarteten Kreditverlusten und der Ausfallrisikoposition gefordert.

Speziell für das Liquiditätsrisiko wird gemäß IFRS 7.39 die Offenlegung einer Fälligkeitsanalyse für nicht derivative und derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die die vertraglichen Fälligkeiten aufzeigt, verlangt.

Die operative Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt typischerweise auf geplante Fälligkeiten ab. Hier ist eine Harmonisierung aufgrund der Anforderungen des IFRS 7 (= vertragliche Fälligkeiten) nur bedingt möglich.

Fazit:

Eine Harmonisierung zwischen IFRS und Controlling ist auch im Bereich der Risikomessung möglich. Explizit dürfen die Ergebnisse der internen Risikoberichterstattung verwendet werden. Der Harmonisierung steht jedoch die derzeit gelebte Praxis entgegen, die IFRS 7 meist entsprechend den Mindestanforderungen eng anwendet...

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