Wichtig für das Unternehmen war ebenfalls, vorhandene Steuerungs- und Kontrollinstrumente, insbesondere das vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagement, möglichst effektiv zu nutzen, um den Eindruck einer Überbürokratisierung zu vermeiden. Daher wurde im Rahmen der Interviews auch über bestehende, risikomindernde Kontrollen und Maßnahmen gesprochen.[1] Folglich handelte es sich bei der oben beschriebenen Bewertungsmethode um eine Bewertung unter Berücksichtigung risikosteuernder Kontrollen und Maßnahmen. Konkret konnte eine Vielzahl der vorhandenen Richtlinien und Verfahrensanweisungen sowie der Kontrollen im Rahmen des Qualitäts- und Umweltmanagement den identifizierten Compliance-Risiken zugeordnet werden, wodurch sich zum Teil nur noch geringer Handlungsbedarf für einzelne Compliance-Risiken und die Compliance-Bereiche zeigte.

[1] Durch die Aufnahme der bestehenden Kontrollen und Maßnahmen gelangt man zur Nettobewertung der Risiken, wobei hier lediglich die Angemessenheit und nicht die Funktionsfähigkeit im Fokus war. Siehe hierzu auch Abschnitt 3, "Schritte der Risikoanalyse" im Leitartikel "Compliance Risikoanalyse".

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