Rz. 22

 
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass Einlagen mit dem realistisch (vorsichtig) ermittelten Zeitwert zum Einlagezeitpunkt (Teilwert) zu bewerten sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG)? Einlagen und Entnahmen, Rz. 57

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