Rz. 8
Mit dem Wachstumschancengesetz ist eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte in § 241a HGB ab dem Geschäftsjahr 2024 um jeweils 33 % auf 80.000 EUR Jahresüberschuss und 800.000 EUR Umsatzerlöse angekündigt.
Abb. 2: Prüfung des Vorliegens eines Handelsgewerbes
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