Rz. 74

 
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend der Bestimmung des § 297 Abs. 3 Satz 4 HGB Angabe und Begründung der Abweichungen von im Vorjahr angewandten Konsolidierungsmethoden vor? Konzernanhang, Rz. 36 ff.
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend der Bestimmung des § 297 Abs. 3 Satz 5 HGB eine Angabe des Einflusses dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gegeben?  
[ja] [n. a.] Wurde der Bestimmung des § 299 Abs. 3 HGB Rechnung getragen und liegt eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag des Unternehmens und Konzernabschlussstichtag vor, wenn bei abweichenden Abschlussstichtagen ein Unternehmen nicht auf der Basis eines auf den Stichtag oder den Zeitraum des Konzernabschlusses erstellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen wird? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder Bilanz/GuV.)  
[ja] [n. a.] Wurde die Einfügung einer Erleichterungsmöglichkeit im Ausnahmefall in § 301 Abs. 2 HGB berücksichtigt, wonach im Falle der Erstkonsolidierung der Zeitpunkt der Neubewertung im Falle der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses oder der erstmaligen Einbeziehung eines Tochterunternehmens, auf die bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, nicht der der erstmaligen Einbeziehung sein muss, sondern auch der Zeitpunkt gewählt werden kann, an dem die Beherrschungsmöglichkeit über das Tochterunternehmen erstmals entstand. Dies ist im Konzernanhang anzugeben und zu begründen. Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 3a
[ja] [n. a.] Wurde bis zum Geschäftsjahr 2009 die Interessenzusammenführungsmethode (§ 302 HGB) für die Kapitalkonsolidierung durchgeführt, so sind Altfälle fortzuführen. Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 3 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass nach § 304 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Angabe des Verzichts auf Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 Satz 1 HGB und eine Erläuterung wesentlicher daraus resultierender Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erforderlich ist? Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS, Rz. 2 ff.
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens angewandten Bewertungsmethoden im Konzernabschluss vor? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.
[ja] [n. a.] Wurden entsprechend der Vorschrift des § 308 Abs. 2 Satz 4 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von der einheitlichen Bewertung gemacht? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.

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