Rz. 75

 
[ja] [n. a.] DRS 27, Tz. 10 (b) fordert für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens zwingend eine vertragliche Vereinbarung. Wurde geprüft, ob diese jeweils vorliegt? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 92 ff.
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 310 Abs. 2 HGB beachtet, wonach eine Angabe und Begründung der Abweichungen von im Vorjahr angewandten Methoden der anteilmäßigen Konsolidierung zu geben sind? Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS, Rz. 113 ff.
[ja] [n. a.] Ist berücksichtigt worden, dass nach § 310 Abs. 2 i. V. m. § 297 Abs. 3 Satz 5 HGB eine Angabe des Einflusses dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erforderlich wird?  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 310 Abs. 2 i. V. m. § 299 Abs. 3 HGB hinreichende Angaben der Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag des Unternehmens und Konzernabschlussstichtag vor, wenn bei abweichenden Abschlussstichtagen ein Unternehmen nicht auf der Basis eines auf den Stichtag oder den Zeitraum des Konzernabschlusses erstellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen wurde?  
[ja] [n. a.] Ist entsprechend § 310 Abs. 2 i. V. m. § 304 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Angabe des Verzichts auf Eliminierung von Zwischenergebnissen gem. § 304 Abs. 2 Satz 1 HGB gemacht worden und wurde eine Erläuterung wesentlicher daraus resultierender Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gegeben? Konsolidierung von Aufwand und Ertrag sowie Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS, Rz. 75 ff.
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend der Vorschrift des § 310 Abs. 2 i. V. m. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens angewandten Bewertungsmethoden im Konzernabschluss vor? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend der Vorschrift des § 310 Abs. 2 i. V. m. § 308 Abs. 2 Satz 4 HGB eine Angabe und Begründung der Abweichungen von den einheitlichen Bewertungsmethoden bei Quotenkonsolidierung vor? Konzernabschluss nach HGB, Rz. 121 ff.

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