Rz. 66

Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nicht genommenem Urlaub oder Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter sowie aus Tantiemen, die das vergangene Geschäftsjahr betreffen.

 

Rz. 67

Nach HGB würden für diese Sachverhalte zumeist Rückstellungen ausgewiesen. Zur Umsetzung dieser Anforderung bedarf es keiner zusätzlichen Konten; stattdessen sind die entsprechenden Konten zur Generierung des IFRS-Abschlusses den zugehörigen Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten) zuzuschlüsseln.

[1] Vgl. IAS 37.11 b).

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