Dies wird wohl im Geschäftsleben kaum praktiziert. Daher können Unternehmer Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde bis zu 10.000 EUR brutto jährlich und pro Empfänger pauschal mit 30 % versteuern.[1] Bei Überschreiten dieses Betrags ist die Pauschalierung ausgeschlossen.

Allerdings muss der Schenker den Empfänger über die Pauschalierung unterrichten. In diesem Fall bleiben sie beim Empfänger außer Ansatz.

Hat sich der schenkende Unternehmer für die Pauschalversteuerung entschieden, gilt das auch für alle anderen Geschenke an Geschäftsfreunde. Eine Auswahl, nur bestimmte Geschenke pauschal zu versteuern, besteht nicht.

Hätte sich in obigem Beispiel der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Hans Groß für die Pauschalierung entschieden, hätte er auch die Kosten des Blumenstraußes für seinen Kunden anlässlich seiner Goldenen Hochzeit pauschal versteuern müssen.

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