Diese beträgt 35 EUR. Die Freigrenze muss unbedingt beachtet werden. Denn wenn die Kosten für einen Blumenstrauß für einen Geschäftsfreund auch nur 1 Cent diese Grenze überschreiten, sind sie keine Betriebsausgaben, auch die 35 EUR nicht.[1]
Kränze dürfen zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht werden
Nicht als Geschenke oder Repräsentationsaufwendungen in diesem Sinne gelten Aufwendungen für Blumen und Kränze anlässlich von Beerdigungen. Derartige Aufwendungen können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Freigrenze von 35 EUR gilt insoweit nicht.
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