Ähnlich verhält es sich mit erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen für Gebäude. Können z. B. Herstellungskosten für ein im Sanierungsgebiet gelegenes Gebäude mit jährlich zunächst 9 %, danach 7 %, abgeschrieben werden (§ 7h EStG), entsteht gegenüber der gewöhnlichen AfA von 3 %[1] ein Finanzierungsvorteil.
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