Begriff

Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bzw. Einkommens. Neben diesen beiden gebräuchlichsten Bilanzformen gibt es Sonderbilanzen, die bei bestimmten Anlässen, z. B. bei einer Umwandlung oder bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters, erstellt werden müssen bzw. können. Für diese gelten zum Teil andere Grundsätze als für die regelmäßigen Jahresbilanzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zu Handelsbilanzen enthalten die §§ 238ff. HGB, wobei die §§ 264ff. HGB nur auf Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Unternehmen anzuwenden sind. Viele Bestimmungen gelten aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz in § 5 Abs. 1 EStG auch steuerrechtlich, sofern dem keine steuerrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die E-Bilanz ist in § 5b EStG geregelt.

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