Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufassung vom Oktober 2023 des IDW Praxishinweises 1/2023 berücksichtigt vor allem das geänderte Prüfungsvorgehen in Bezug auf die Artikel 10 und 13 der Offenlegungs-Verordnung sowie die von der BaFin, der Europäischen Kommission und von den Europäischen Aufsichtsbehörden zwischenzeitlich veröffentlichten Verlautbarungen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungs-Verordnung, auch in Verbindung mit der Taxonomie-Verordnung.

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