Noch nicht wirklich abschätzbar sind die Folgen, die sich aus der Einführung einer Mindeststeuer für international tätige Unternehmen ergeben (s. auch Kapitel 1.3). In Umsetzung der maßgeblichen Richtlinie der EU hat die Bundesregierung am 16.8.2023 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erhebliche Kritik erfahren hat. Insbesondere wird die Komplexität der Regelungen gerügt, bei denen Aufwand aufseiten der Steuerpflichtigen und steuerlicher Mehrertrag kaum in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Richtlinie ist aber in jedem Fall bis Ende 2023 in nationales Recht umzusetzen. Insofern bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung ist. Betroffen von dem Mindeststeuergesetz werden allerdings wohl nur die wenigsten Unternehmen sein.

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