Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen in der bisherigen Fassung des Gesetzes Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag von 35 EUR soll künftig auf 50 EUR angehoben werden. Die Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG soll erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2023 beginnen (§ 52 Abs. 6 Satz 10 EStG-E). Angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre ist diese Anpassung sicherlich zwingend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge