• Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.1.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises beschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung.
  • Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.8.2021 hat u. a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) und die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 334 Abs. 1 HGB) geändert.
  • Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemacht wurden. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.

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