Unternehmen müssen nach der CSRD eine Beschreibung ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen, eine Beschreibung ihrer zeitgebundenen Ziele, Fortschritte, Politik und Aufsicht in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen, die tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens haben, und Maßnahmen, die zur Vermeidung, Abschwächung, Behebung oder Beendigung dieser Auswirkungen ergriffen wurden, offenlegen.

Nach der CSRD ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) zu erstellen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt hierfür Standards, die von der Europäischen Kommission in Form von delegierten Rechtsakten angenommen werden.

Am 29.4.2022 startete das EFRAG Sustainability Reporting Board ein öffentliches Konsultationsverfahren zu 13 themenübergreifenden wie auch themenspezifischen ESRS, die als Exposure Drafts veröffentlicht wurden. Die Konsultationsphase lief bis zum 8.8.2022.

Die Gesamtarchitektur der ESRS soll sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen verständlich formuliert und dargestellt werden und auf der folgenden 3x3-Struktur basieren:

  • 3 Berichtsbereiche: Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur Umsetzung, Leistungskennzahlen
  • 3 Themenbereiche: Umwelt, Soziales, Governance
  • 3 Berichtsebenen: branchenunabhängig, branchenspezifisch, unternehmensspezifisch

Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick zu den bereits offengelegten bzw. noch ausstehenden ESRS Entwürfen.

Die CSRD sieht explizit vor, dass die ESRS das Risiko einer uneinheitlichen Berichterstattung von weltweit tätigen Unternehmen verringern, indem sie den Inhalt der vom International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation entwickelten globalen Basisstandards so weit wie möglich integrieren.

Als Ergebnis der Trilog-Verhandlungen ist eine Verabschiedung der derzeit in der Konsultationsphase befindlichen Standardentwürfe als delegierter Rechtsakt bis 30.6.2023 vorgesehen. Die Verabschiedung von sektorspezifischen ESRS sowie von Berichtsstandards für Nicht-EU-Unternehmen als delegierte Rechtsakte ist bis zum 30.6.2024 vorgesehen.

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