Schlagwörter
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete
Rechtsfrage (Thema)
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e; EStG § 4 Abs. 4; HGB § 247 Abs. 2
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13.12.2022; Aktenzeichen 8 K 8102/21) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen